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Neben dem Recht der Spareinlagen und des Zahlungsverkehrs, dem Kreditrecht sowie Fragen zur Compliance in Bankbetrieben gehört das Bankaufsichts- und Sparkassenrecht zu unseren anwaltlichen Kompetenzen im Bankrecht. Unsere Mandanten in diesem Bereich sind Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute sowie Sparkassen, die wir beraten und deren Interessen wir gegenüber der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), der Europäischen Zentralbank (EZB) und den Sparkassenaufsichtsbehörden vertreten. Inhaltlich kann es dabei unter anderem um die Eigenkapitalanforderungen, um Erlaubnispflichten oder um das Bankvertragsrecht gehen. Neben umfassender Rechtsberatung und außergerichtlicher Interessenvertretung stehen wir unseren Mandanten auch bei Gerichts- und Schiedsverfahren zur Seite.
Compliance spielt für viele Unternehmen eine Rolle, im Finanzsektor jedoch eine ganz besondere. Hier gilt es, unlautere Aktivitäten zu verhindern. Entsprechend streng sind die gesetzlichen Vorschriften und deren Kontrolle durch die BaFin. Mit einem rechtssicheren Compliance-Konzept kann das Management einer Bank Verluste und Imageschäden verhindern. Compliance umfasst alle internen Regeln und Maßnahmen, die schädliche Vorgänge verhindern können. Dazu gehören beispielsweise ein funktionierendes Risk Management, der Datenschutz und Mitarbeiterschulungen. Wir beraten unsere Mandanten zu allen Fragen der Compliance in juristischer Hinsicht. Weiterhin unterstützen wir das Erstellen eines entsprechenden Konzepts und dessen Umsetzung. Ob Zinsentwicklungen, Kreditausfälle oder generelle Marktschwankungen, im Finanzwesen gilt es ganz besonders, Risiken richtig einzuschätzen. Deshalb beraten wir unsere Mandanten auch hinsichtlich des Risk Managements. Ist ein solides Compliance-Konzept vorhanden und finden alle rechtliche Vorgaben Beachtung, ist der Vorstand der Bank gegen Haftungsansprüche weitestgehend abgesichert.
Ein rechtlicher Beratungsschwerpunkt im Bankbereich ist auch das Kredit- und Kreditsicherheitenrecht. Hier geht es um alle juristischen Fragestellungen in Verbindung mit Real- und Personalkrediten. Probleme treten in dieser Hinsicht meist bei Zahlungsschwierigkeiten des Kreditnehmers auf. Wir beraten unsere Mandanten unter anderem zu insolvenzrechtlichen Fragestellungen und zur Verwertung von Kreditsicherheiten. In diesem Zusammenhang haben wir auch Erfahrungen, was Sicherheitenpoolverträge angeht. Aber auch zu allen anderen juristischen Fragen in Verbindung mit dem Aktivgeschäft bieten wir kompetente Beratung und rechtlichen Beistand, ob es Vorfälligkeitsentschädigungen, die Baufinanzierung oder den Kreditverkauf betrifft.
Wenn es um das Recht der Spareinlagen geht, spielen beispielsweise Fragen zur Verzinsung, zu Gemeinschaftskonten oder zur Einlagensicherung eine Rolle. Als spezialisierte Anwälte kennen wir die rechtlichen Besonderheiten und mögliche Probleme in Verbindung mit verschiedenen Anlage- oder Kontenformen. Für unsere Mandanten sind wir kompetente und erfahrene Ansprechpartner auf diesem Gebiet. Daneben befassen wir uns in unserer Beratungspraxis auch mit Fragen zum Zahlungsverkehrsrecht. Neben klassischen Zahlungsformen wie Überweisung oder Lastschrift spielen hier die mittlerweile sehr umfangreichen Möglichkeiten digitaler Bezahlmethoden eine Rolle. Da das Bankrecht einer unserer Beratungsschwerpunkte ist, kennen wir die rechtlichen Besonderheiten der unterschiedlichen Zahlungsformen und können unsere Mandanten entsprechend beraten.
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